Fünf entscheidungsfragen für krisenstab und geschäftsführung. Kma deutschland.
  • Oktober 7, 2026

Angenommen, ein Lieferengpass legt eine Produktlinie still. Der Krisenstab tagt seit vierzig Minuten, die Lage ist verstanden, zwei Handlungswege liegen auf dem Tisch. Dann passiert das, was im Ernstfall am häufigsten passiert: nichts. Der Stab wartet auf eine Freigabe der Geschäftsführung, die Geschäftsführung wartet auf eine Empfehlung des Stabs. Beide Seiten halten sich für verantwortungsbewusst, und beide haben recht – es fehlt nur die Verabredung, wer diese Entscheidung trifft.

Die häufigste Reibung zwischen Krisenstab und Geschäftsführung ist nicht Streit, sondern Warten. Fünf Fragen lösen das auf. Sie lassen sich in ruhiger Lage in einer knappen Stunde beantworten und gelten anschließend für alle Entscheidungen im Krisenstab, unabhängig vom Szenario.

Warum Warten teurer ist als eine falsche Entscheidung

Eine Entscheidung, die sich später als nicht optimal erweist, lässt sich korrigieren – meistens noch in derselben Lage. Eine Entscheidung, die nicht getroffen wird, entwickelt dagegen ihre eigene Wirkung: Kunden fragen weiter, die Presse bekommt keine Auskunft, Mitarbeitende bilden sich eine Meinung, und die Optionen werden von Stunde zu Stunde weniger.

Hinzu kommt ein Effekt, den man in Übungen regelmäßig beobachtet: Je mehr Personen zustimmen müssen, desto langsamer wird nicht nur der Vorgang, sondern auch das Denken. Niemand bringt einen Vorschlag ein, von dem er annimmt, dass er ohnehin drei Runden braucht. Wer alles freigeben muss, entscheidet nichts. Der Satz gilt in beide Richtungen: Eine Geschäftsführung, die sich jede Maßnahme vorbehält, bekommt keine Vorschläge mehr, sondern Rückfragen.

Entscheidungen im Krisenstab: die fünf Fragen

Gehen Sie die Fragen in dieser Reihenfolge durch. Sie bauen aufeinander auf, und keine lässt sich sinnvoll überspringen.

  1. Welche Entscheidung ist das überhaupt – operativ, strategisch oder grundsätzlich? Operativ heißt: Sie betrifft die Bewältigung und ist umkehrbar. Strategisch heißt: Sie betrifft Markt, Kunden oder Außenwirkung. Grundsätzlich heißt: Sie berührt Werte, Verpflichtungen oder die Substanz des Unternehmens. Die Einordnung dauert zwanzig Sekunden und bestimmt alles Weitere.
  2. Wer entscheidet sie, wer wird nur informiert, wer muss zustimmen? Diese Frage wird oft als Höflichkeitsfrage behandelt. Sie ist eine Strukturfrage: Jede zusätzliche Zustimmung verlängert den Weg um mindestens eine Erreichbarkeit.
  3. Bis wann muss sie fallen – und was passiert, wenn sie nicht fällt? Der zweite Teil ist der wichtigere. Wenn die Antwort lautet „dann entscheidet die Lage für uns“, gehört die Entscheidung nach vorn und braucht ein klares Mandat.
  4. Welche Information brauchen wir wirklich, um sie zu treffen? Benennen Sie zwei oder drei Angaben, nicht zehn. Der Wunsch nach einem vollständigen Lagebild ist die eleganteste Form des Aufschiebens.
  5. Wo wird sie festgehalten? Zeitpunkt, geprüfte Optionen, Entscheidung, Begründung, Verantwortliche und Frist – in einem Protokoll, das während der Lage geführt wird und nicht danach.

Beantworten Sie die Fragen nicht abstrakt, sondern an drei bis fünf konkreten Entscheidungen, die in Ihrem Haus realistisch anstehen: Produktion anhalten, Standort räumen, Kunden aktiv informieren, externe Unterstützung beauftragen, eine Meldung an eine Aufsicht vorbereiten. Aus den Antworten entsteht die Zuordnung, die anschließend in den Plan gehört.

entscheiden – zustimmen – informiert werden

Diese drei Begriffe sauber zu trennen, ist der wirksamste Einzelschritt, den Sie an einem Nachmittag gehen können.

  • Entscheiden heißt: Diese Rolle wählt zwischen Optionen und trägt die Entscheidung. Es ist immer genau eine Rolle, nie ein Gremium.
  • Zustimmen heißt: Ohne diese Zustimmung darf die Entscheidung nicht umgesetzt werden. Zustimmungsrechte sind wirksam, aber teuer – vergeben Sie sie sparsam und immer mit einer Frist und einer Regel für den Fall der Nichterreichbarkeit.
  • Informiert werden heißt: Diese Rolle erfährt die Entscheidung, hält sie aber nicht auf. Der Informationsweg gehört ebenso festgelegt wie die Entscheidung selbst, sonst wird aus jeder Information stillschweigend eine Rückfrage.

Für jede Zustimmung, die Sie vergeben, sollten Sie einen Satz ergänzen können, der beschreibt, was gilt, wenn die Person in fünfzehn Minuten nicht erreichbar ist. Fehlt dieser Satz, haben Sie kein Zustimmungsrecht vergeben, sondern eine Sollbruchstelle eingebaut. Wie sich Eskalationswege systematisch prüfen lassen, beschreibt der Beitrag Eskalationsmatrix prüfen.

Die Antworten in den Plan überführen

Ergebnisse aus einer guten Diskussion verfallen schnell, wenn sie nur im Besprechungsprotokoll stehen. Überführen Sie sie in zwei Artefakte.

Erstens eine kurze Übersicht der entscheidbaren Situationen: je Zeile eine Entscheidung, die Einordnung aus Frage eins, die entscheidende Rolle, etwaige Zustimmungen, die Frist und der Ablageort. Fünfzehn Zeilen reichen für die meisten Organisationen; mehr wird im Ernstfall nicht gelesen.

Zweitens ein Satz je Rolle im Plan, der die Mandatsgrenze beschreibt – also das, was ohne Rückfrage geschehen darf. Beides gehört in dieselbe Planversion und in dieselbe Freigabe. Wie sich diese Bausteine in ein Gesamtbild fügen, ordnet der Beitrag Krisenmanagement im Unternehmen: der vollständige Leitfaden ein.

Nächster Schritt: die Zuordnung einmal von außen prüfen

Setzen Sie die fünf Fragen auf die Tagesordnung der nächsten gemeinsamen Runde von Krisenstab und Geschäftsführung, und planen Sie sechzig Minuten ein. Wenn Sie die Zuordnung anschließend unabhängig gegenlesen lassen möchten, ist das Teil der Beratung und Audits im Krisenmanagement: Wir prüfen Plan, Rollen und Entscheidungsdokumentation und hinterlassen eine Maßnahmenliste mit Verantwortlichen und Terminen.

Häufige Fragen

Sollte die Geschäftsführung Mitglied des Krisenstabs sein?

Beide Modelle funktionieren. Entscheidend ist nicht die Sitzordnung, sondern dass für jede benannte Entscheidung feststeht, wer sie trifft. Ist die Geschäftsführung Teil des Stabs, brauchen Sie besonders klare Mandatsgrenzen, damit operative Entscheidungen nicht automatisch nach oben wandern.

Was tun, wenn die entscheidende Person nicht erreichbar ist?

Dann greift die namentlich benannte Stellvertretung, und zwar nach einer vorher festgelegten Zeitgrenze. Ohne diese Zeitgrenze wartet der Stab, weil niemand den Moment bestimmen will, ab dem jemand anderes übernimmt.

Wie vermeiden wir, dass alles als „grundsätzlich“ eingestuft wird?

Definieren Sie die Kategorie eng und mit Beispielen aus Ihrem Haus. Hilfreich ist die Kontrollfrage, ob die Entscheidung umkehrbar ist. Umkehrbare Entscheidungen sind selten grundsätzlich – und gehören in der Regel an den Krisenstab.

Brauchen wir die fünf Fragen auch bei kleineren Störungen?

Als Prüfschema ja, als Sitzung nein. Bei kleineren Lagen genügt es, die Fragen eins, drei und fünf kurz zu beantworten. Der Gewinn liegt darin, dass dieselbe Logik greift und niemand umlernen muss, wenn eine Störung doch größer wird.